Gabriele Quardt

Rechtsanwältin │ Leiterin der Praxisgruppe „EU-Recht“ bei Müller-Wrede Rechtsanwälte

Müller-Wrede Rechtsanwälte
EUREF Campus 23/24
10829 Berlin
E-Mail: quardt@beihilfen-navigator.eu
Telefon: +49 (0) 30 / 39 92 500
2020
Zertifizierte Mediatorin
seit 2008
Müller-Wrede & Partner, Berlin
1998-2008
von Donat + Quardt – Rechtsanwälte, Berlin
1997
Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwältin
1995-1997
Referendariat am Kammergericht in Berlin, u.a. Station bei der Generaldirektion Wettbewerb bei der EU-Kommission in Brüssel
1994-1997
Rechtliche Beratung der Treuhandanstalt und deren Nachfolgeorganisationen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben BvS sowie der Beteiligungsmanagement-Gesellschaft mbH (BMGB) mit Schwerpunkt im EU-Beihilfen- und Vergaberecht im Zusammenhang mit Privatisierungen in den neuen Bundesländern
1987 – 1993
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg und der Georgia-Augusta-Universität Göttingen
  • Europäisches Beihilfenrecht
  • Prozessvertretung vor EuG / EuGH
  • Vergaberecht
  • Europarecht
  • Mitbegründerin des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.V.
  • Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Gesellschaft für Beihilfenrecht und Strukturfonds GeBS mbH
  • Mitglied im Bundesverband Mediation
  • Vortragstätigkeit für verschiedene Veranstalter zum EU-Beihilfenrecht
  • Vorträge im Rahmen von Ringvorlesungen an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) und Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Inhouse-Schulungen
  • Autorin des Beihilfenblogs (www.beihilfen-blog.eu)
  • Es ist wie im echten Leben: Im Beihilfenrecht kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, EWS 2022/03, Die Erste Seite (gemeinsam mit Christopher Hanke)
  • Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen – Neue Grundlage für die staatliche Förderung des Klimawandels, ER 2022, 142 (gemeinsam mit Christopher Hanke)
  • Die EU-Kommission auf dem Weg zum Grünen Deal – die neuen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen, BRZ 2022, 63 (gemeinsam mit Christopher Hanke)
  • Beihilfenrecht im Blick – Stolpersteine im Insolvenzplanverfahren, ZInsO 2022, 497 (gemeinsam mit Christopher Hanke)
  • Neues „Level Playing Field“ für die Subventionskontrolle im Binnenmarkt?, BRZ 2021, 187 (gemeinsam mit Christopher Hanke)
  • Die „implizite staatliche Bürgschaft“ – zur fehlenden Insolvenzfähigkeit von Eigenbetrieben im Lichte des Beihilfenrechts, KommJur 2016, 327 (gemeinsam mit J. Wolters)
  • Beihilfenrechtliche Risiken bei einem Verkauf aus der Insolvenz, ZinsO 2014, 6
  • Rechtsfolgen für eine Staatliche Bürgschaft bei Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 AEUV, BRZ 2012, 3
  • Gefährdet die verschärfte Durchsetzung des EU-beihilferechtlichen Durchführungsverbots das staatliche Bürgschaftsmodell?, Der Betrieb Status: Recht 2007, 214
  • Nichtigkeit von Rechtsgeschäften bei Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Art. 88 III 3 EG, EuZW 2004, 201 (gemeinsam mit Nielandt)
  • Die Rückforderung staatlicher Beihilfen und ihre Grenzen in der Insolvenz, EWS 2003, 312
  • Rückforderung von Beihilfen, in: Heidenhain (Hrsg.), Handbuch zum EU-Beihilfenrecht, 2003
  • Zur Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, EuZW 2002, 424
  • Die Auftragssperre im Vergaberecht, BB 1997, 477
  • Englisch