Kommission veröffentlicht Änderung der AGVO

Am 09. März 2023 hat die Europäische Kommission die Änderungsverordnung zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gebilligt. Die Änderung erfolgt im Zusammenhang mit der im Februar von der Kommission veröffentlichten Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“, in der die Kommission unter anderem vorsieht, für Schlüsselsektoren die Möglichkeiten der nationalen Finanzierung zu erweitern und zu vereinfachen.

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Europas Agenda zur Gestaltung des Wandels

Ende letzten Jahres kündigte die Europäische Kommission eine europäische Reaktion auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und den Inflation Reduction Act (IRA) der USA an. In diesem Zusammenhang wurde ihr vom Europäischen Rat aufgegeben, eine Analyse zur Mobilisierung aller einschlägigen nationalen- und EU-Instrumente vorzulegen sowie eine auf EU-Ebene angesiedelte Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität zu erarbeiten (siehe Reaktion auf den Inflation Reduction Act: Mehr Wettbewerbsgleichheit durch weniger Wettbewerbsgleichheit?). Dieser Aufforderung kam die Kommission nun binnen kürzester Zeit nach.

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Reaktion auf den Inflation Reduction Act: Mehr Wettbewerbsgleichheit durch weniger Wettbewerbsgleichheit?

Ein selbstbewusstes und aggressiv auf den Weltmärkten auftretendes China, die Herausforderungen des Klimawandels vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaziele, die Folgen der COVID-19-Pandemie, sowie des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine… Die europäische Industrie hat gegenwärtig eine Vielzahl von verschiedenen Herausforderungen zu bewältigen, die insbesondere auch die Wertschöpfungs- und Lieferketten vieler Industriesektoren belasten. Und nun auch noch das: Der Inflation Reduction Act (IRA), der von den Vereinigten Staaten im August 2022 angenommen wurde und zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten soll, droht die Märkte abzuschotten und damit kritische Lieferketten zu unterbrechen.

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Lehrstunde des EuG zur Marktüblichkeit: Das arithmetische Mittel reicht nicht aus

In einem Urteil vom 13. Juli 2022 (T-150/20) musste sich die dritte Kammer des EuG mit der beihilferechtlichen Beurteilung von Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen im staatlichen Eigentum auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang traf das EuG einige grundlegende Aussagen zur Beurteilung der Marktüblichkeit von den für eine solche Pacht zu entrichtenden Pachtzahlungen. Die Ausführungen des EuG dürften vor allem für kommunale Verpächter bzw. kommunale Eigentümer von Flächen von großem Interesse sein.

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