Durchführungsverordnung für Subventionen aus Drittstaaten tritt in Kraft

Zwei Tage vor Inkrafttreten der Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen hat die Kommission am 10. Juli 2023 die Durchführungsbestimmungen für diese Verordnung angenommen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 beinhaltet Regelungen für die von den betroffenen Unternehmen der Kommission vorzulegenden Unterlagen sowie über den Ablauf der Verfahren.

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Der Market Investor Test und sein Bedarf

Wie bereits an anderer Stelle auf dem BeihilfenBlog berichtet, hat die Kommission die am Flughafen Montpellier zugunsten von Ryanair abgeschlossenen Marketingverträge beihilferechtlich geprüft und ist im Rahmen eines förmlichen Prüfverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, das diese eine rechtswidrige Beihilfe zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften enthielten. Am 14.06.2023 hat nun das EuG zu dieser Frage Stellung bezogen.

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Kommission veröffentlicht Änderung der AGVO

Am 09. März 2023 hat die Europäische Kommission die Änderungsverordnung zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gebilligt. Die Änderung erfolgt im Zusammenhang mit der im Februar von der Kommission veröffentlichten Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“, in der die Kommission unter anderem vorsieht, für Schlüsselsektoren die Möglichkeiten der nationalen Finanzierung zu erweitern und zu vereinfachen.

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Europas Agenda zur Gestaltung des Wandels

Ende letzten Jahres kündigte die Europäische Kommission eine europäische Reaktion auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und den Inflation Reduction Act (IRA) der USA an. In diesem Zusammenhang wurde ihr vom Europäischen Rat aufgegeben, eine Analyse zur Mobilisierung aller einschlägigen nationalen- und EU-Instrumente vorzulegen sowie eine auf EU-Ebene angesiedelte Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität zu erarbeiten (siehe Reaktion auf den Inflation Reduction Act: Mehr Wettbewerbsgleichheit durch weniger Wettbewerbsgleichheit?). Dieser Aufforderung kam die Kommission nun binnen kürzester Zeit nach.

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Bruchlandung für die Kommission und das EuG in der Rs. Volotea

Wieder einmal durfte sich der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Fragen der Anwendbarkeit und Anwendung des Grundsatzes des privaten Wirtschaftsbeteiligten befassen. Hilfreich in der Praxis ist dabei die Feststellung, dass die Kommission nicht allein aufgrund Fehlens eines Ausschreibungsverfahrens davon ausgehen darf, dass Vertragsleistungen als marktunüblich angesehen werden können. Vielmehr hat sie anhand weiterer Kriterien das Vorliegen einer Begünstigung zu prüfen.

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Was stimmt nicht mit dem arithmetischen Mittelwert?

Im Blog-Beitrag vom 07.10.2022 wird neben anderem auch eine Einschätzung des EuG zur Beurteilung der Marktüblichkeit behandelt, nach der das arithmetische Mittel zur Beurteilung nicht ausreicht. Dies wirft die Frage auf, warum das arithmetische Mittel zu falschen Einschätzungen führen kann und was eine Alternative darstellt. Problematisch ist bei der Bildung des arithmetischen Mittels vor allem, dass es nicht ausreißerfest ist. Das bedeutet, wenn in einer Vergleichsgruppe ein Ausreißerwert enthalten ist, beeinflusst dieser die Mittelwertbildung und das arithmetische Mittel kann nicht mehr uneingeschränkt als repräsentativ angesehen werden.

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