Endlich ist sie da – die konsolidierte Fassung der AGVO!
Viel Spaß beim Lesen und Anwenden.
WeiterlesenEndlich ist sie da – die konsolidierte Fassung der AGVO!
Viel Spaß beim Lesen und Anwenden.
WeiterlesenZwei Tage vor Inkrafttreten der Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen hat die Kommission am 10. Juli 2023 die Durchführungsbestimmungen für diese Verordnung angenommen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 beinhaltet Regelungen für die von den betroffenen Unternehmen der Kommission vorzulegenden Unterlagen sowie über den Ablauf der Verfahren.
WeiterlesenAm 23. Juni 2023 hat die Kommission die Änderungen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) offiziell angenommen. Ziel ist es durch die Gewährung freigestellter Beihilfen die Umsetzung des grünen und digitalen Wandels in der EU weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.
WeiterlesenWie bereits an anderer Stelle auf dem BeihilfenBlog berichtet, hat die Kommission die am Flughafen Montpellier zugunsten von Ryanair abgeschlossenen Marketingverträge beihilferechtlich geprüft und ist im Rahmen eines förmlichen Prüfverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, das diese eine rechtswidrige Beihilfe zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften enthielten. Am 14.06.2023 hat nun das EuG zu dieser Frage Stellung bezogen.
WeiterlesenDie Flughafenleitlinien 2014 bilden mit ihrer ergänzenden Mitteilung aus dem Jahr 2018 die Genehmigungsgrundlagen für staatliche Beihilfen zugunsten von Flughäfen. Die Kommission plant nun die Verlängerung dieser Leitlinien.
WeiterlesenAm 09. März 2023 hat die Europäische Kommission die Änderungsverordnung zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gebilligt. Die Änderung erfolgt im Zusammenhang mit der im Februar von der Kommission veröffentlichten Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“, in der die Kommission unter anderem vorsieht, für Schlüsselsektoren die Möglichkeiten der nationalen Finanzierung zu erweitern und zu vereinfachen.
WeiterlesenJuristen und Ökonomen reden beim Beihilfen-Navigator nicht übereinander, auch nicht aneinander vorbei, sondern praktizieren den vom ehemaligen Bundesbankpräsidenten Dr. Weidmann bereits vor Jahren bei der Juristischen Studiengesellschaft eingeforderten regen und fruchtbaren Austausch.
WeiterlesenEnde letzten Jahres kündigte die Europäische Kommission eine europäische Reaktion auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und den Inflation Reduction Act (IRA) der USA an. In diesem Zusammenhang wurde ihr vom Europäischen Rat aufgegeben, eine Analyse zur Mobilisierung aller einschlägigen nationalen- und EU-Instrumente vorzulegen sowie eine auf EU-Ebene angesiedelte Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität zu erarbeiten (siehe Reaktion auf den Inflation Reduction Act: Mehr Wettbewerbsgleichheit durch weniger Wettbewerbsgleichheit?). Dieser Aufforderung kam die Kommission nun binnen kürzester Zeit nach.
WeiterlesenWieder einmal durfte sich der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Fragen der Anwendbarkeit und Anwendung des Grundsatzes des privaten Wirtschaftsbeteiligten befassen. Hilfreich in der Praxis ist dabei die Feststellung, dass die Kommission nicht allein aufgrund Fehlens eines Ausschreibungsverfahrens davon ausgehen darf, dass Vertragsleistungen als marktunüblich angesehen werden können. Vielmehr hat sie anhand weiterer Kriterien das Vorliegen einer Begünstigung zu prüfen.
WeiterlesenIm Blog-Beitrag vom 07.10.2022 wird neben anderem auch eine Einschätzung des EuG zur Beurteilung der Marktüblichkeit behandelt, nach der das arithmetische Mittel zur Beurteilung nicht ausreicht. Dies wirft die Frage auf, warum das arithmetische Mittel zu falschen Einschätzungen führen kann und was eine Alternative darstellt. Problematisch ist bei der Bildung des arithmetischen Mittels vor allem, dass es nicht ausreißerfest ist. Das bedeutet, wenn in einer Vergleichsgruppe ein Ausreißerwert enthalten ist, beeinflusst dieser die Mittelwertbildung und das arithmetische Mittel kann nicht mehr uneingeschränkt als repräsentativ angesehen werden.
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